Thursday, July 17, 2014

Widerspruch in Sachen Elterngeld - was haltet ihr davon, maximal 300€ zu wenig für Hartz IV Empfänger?

Elterngeld wird Millionären in Höhe von minimal 300€ ausgezahlt. Hilfsbedürftigen aber nur maximal 300€. Das ist so unglaublich, dass man es nicht für möglich hielt!

Deswegen hat HBGS mal einen Widerspruch verfasst:

"Hiermit erkläre ich einen Widerspruch zum Bescheid der L-Bank und den damit verbundenen Bescheid des Jobcenters bezüglich des Elterngeldes, und beantrage die Auszahlung des Mindestbetrages von 300€ plus den anrechnungsfreien Betrag, der sich aufgrund der Erwerbsarbeit ergibt.

Begründung:

Der Betrag von mindestens 300€ steht jedem zu, auch Millionären, die aufgrund ihrer nicht-Hilfsbedürftigkeit diesen Betrag voll und ganz behalten können.

Leute, die aufgrund äußerer Einschränkungen, und seien es wirtschaftliche, auf Hilfsgelder angewiesen sind, bekommen allerdings diese 300€ im Fall geringererem Einkommens vor der Geburt nur anteilig ausgezahlt, was einer Diskriminierung Behinderter entspricht, da der Sachverhalt der Behinderung hier politischer bzw. somit (auch) wirtschaftlicher Natur gilt.

Es ist vollkommen egal, ob jemand nur wenig verdienen kann, weil er behindert im Sinne körperlicher oder geistiger Einschränkungen ist, oder aufgrund Behinderungen im Arbeitsmarkt, die letztlich immer politisch vorgegeben sind, weniger verdienen kann.

Vor allem behinderte Menschen, somit auch am Wirtschaften durch äußere Vorgaben behinderte, dürfen nicht aufgrund äußerer, oder gar staatlich vorgegebener Diskriminierungen in ihrer Freiheit gegenüber anderer benachteiligt werden.

Hier wird auf das Gleichheitsgebot verwiesen, das vom Grundgesetz gedeckt ist, und über den Regelungen steht, die Ämter etc. erlassen.

Die von mir vorgeschlagene Regelung würde einerseits das Dazuverdienen trotz Leistungsanspruch fördern, gleichzeitig Kindeswohlgefährdungen aufgrund zu geringer Einkünfte mindern, da vor allem die, die gar nicht arbeiten konnten damit besser fahren.

Insofern ist dies ein Fall für das Bundesverfasungsgericht und sollte direkt dort weitergeleitet werden, da eine Ablehnung des Widerspruchs als sicher gilt.


Da ich davon ausging, dass 300€ sicher sind, mir nicht vorstellen konnte, dass solch eine Diskriminierung seit Jahren angesagt ist, fordere ich die entsprechenden Beteiligten umgehend auf, dies rückwirkend für alle entsprechend nachzuzahlen."

Bald auch auf HBGS.de