Doppeltes anteiliges Sozialgeld bei Besuchen von Kindern möglich!
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist
der Ansicht, dass der entstehende finanzielle Mehrbedarf bei
Bedürftigkeit der Eltern von den Grundsicherungsträgern zu
übernehmen ist, auch wenn die anspruchsberechtigten Kinder dadurch
insgesamt ein höheres Sozialgeld erhalten.
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