Friday, November 28, 2014

Doppeltes anteiliges Sozialgeld bei Besuchen von Kindern möglich!

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der Ansicht, dass der entstehende finanzielle Mehrbedarf bei Bedürftigkeit der Eltern von den Grundsicherungsträgern zu übernehmen ist, auch wenn die anspruchsberechtigten Kinder dadurch insgesamt ein höheres Sozialgeld erhalten.

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