Tuesday, September 02, 2014

Aushungern der ärmsten ist durchaus Agenda.

Was, wenn das Amt einem widerrechtlich Leistungen vorenthält?
Schon heute sind Hartz-IV-Berechtigte schlechter wie bei anderen Sozialleistungen gestellt, denn zu Unrecht vorenthaltende Leistungen können da  rückwirkend für vier Jahr geltend gemacht werden, bei Hartz IV nur für ein Jahr.

Das heißt, dass Aushungern der ärmsten durchaus Agenda ist.

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