Zwei Erfahrungsberichte über angebliches Fördern und Fordern
Heidelberg, der 01.07.2005
An Verantwortliche und Interessierte,
Zwei Erfahrungsberichte über angebliches Fördern und Fordern
Die Agenda 2010 wurde mit diesen zwei Slogans publik gemacht, und wer das ernst nahm, der nutzte die Möglichkeiten, mehr aus sich zu machen.
Aktuelles Beispiel:
Ein ALGII Empfänger wollte gerne studieren. Allerdings hielt ihn das Arbeitsamt zu jener Zeit zurück, da es es für wichtiger hielt, kurz nach der Ausbildung erst im erlernten IT Beruf etwas zu finden (bei einer gigantisch hohen Arbeitslosenzahl und geplatzter IT Blase). Also suchte der ALGII Empfänger nach etwas, fand aber außer einem zeitlich begrenzten und schlecht bezahlten Aushilfstätigkeiten nichts.Nachdem nach einem Jahr nichts besseres Ergab, kontaktierte er relativ oft die Arbeitsagentur, um Informationen zu bekommen, , da es auf der Homepage der Arbeitsagentur eine Info über einen Qualifizierungsgutschein“ gab, und wie er sich nun zu verhalten habe. Teilweise kam man ihm da entgegen, teilweise stellte man ihm aber auch bös’ das Bein, indem Versprechungen gemacht wurden, die dann aber nicht gehalten wurden, und sogar ausgezahltes Geld zurückgefordert wurde. Als ob das nicht schlimm genug wäre, strich man ihm dann alles, dass er wochenlang gar keine Unterstützung bekam, obwohl das letzte Wort in Sachen Bavögantrag noch nicht gesprochen wurde (, da Widerspruch zum 1. abgelehnten Bavögbescheid eingelegt wurde).Aufgrund des Umstandes, dass man dem ALGII Empfänger mehrere Wochen vor der Ablehnung des ersten Bavögbescheids das Geld komplett strich, und sich keinerlei andere Stelle angesprochen fühlte, in diesem Fall tätig zu werden (wo normaler weise Eltern aushelfen würden), hatte dieser Mensch nicht einmal das Geld , seinen Kommilitonen persönlich „lebe wohl“ zu wünschen, und sich dann Exmatrikulieren zu lassen. Also war er gezwungen, ohne Geld viele Wochen daherzuschmachten.
Ein Arbeitslosengeld Empfänger fand einen Arbeitsplatz, der aber aufgrund keinerlei Zusagen seitens des Chefs jeder Zeit hätte beendet werden können. Also vereinbarte er mit dem Arbeitsamt, dass man ihm weiterhin Arbeitslosengeld bezahlt, und dieses einfach nach vollendetem Monat dann wieder zurückzahlt. So bekam er am 1. Monat das Gehalt und das Arbeitslosengeld, wobei er das Gehalt angab, und deswegen im 2. Monat das Gehalt bekam, und das Arbeitslosengeld vom ersten Monat mit dem Arbeitslosengeld des 2. Monats verrechnet wurde. Dies hatte zur Folge, dass er also nicht den vollen Betrag Arbeitslosengeld bekam, sondern nur wenige Euro mehr, da der Verdienst immer noch unter der Norm war.Zur Erinnerung:Das Arbeitslosengeld wurde mit dem Arbeitslosengeld des zweiten Monats verrechnen. Ausgezahlt wurde also bis dahin ledig 1 mal das volle Arbeitslosengeld, sowie ein mal einen Bruchteil vom Arbeitslosengeld, da ja durch zusätzlichen Verdienst jenes auf wenige Prozent reduziert wurde.Im 3. Monat war dies ähnlich, im 4. Monat war die Aushilfsstelle dann aber nicht mehr von dieser Person besetzt. Was verlangte dann letztlich die Arbeitslosenagentur von dem Arbeitslosen zurück? 1 mal mehr Arbeitslosengeld, obwohl der zweite Monat wie der Dritte mit dem Arbeitslosengeld des ersten Verrechnet wurde, und letztlich weniger ausgezahlt wurde, wie auf dem Zahlungsbescheid angegeben wurde.Dieser Sachverhalt wurde so dargestellt, sogar Beweise auf dem Girokonto zählten beim Widerspruch nicht wirklich, die Argumentation seitens der Arbeitsagentur beschränkte sich lediglich auf Paragraphen ohne auch nur annähern auf die Umstände des Sachverhalt einzugehen.Also musste der Arbeitslose mehr zahlen, wie er verdiente, und wurde für seinen Aufwand bestraft.
Für die betreffende Person ist HartzIV Terror gegen Arme, da er in mehreren Fällen von den Versprechungen großer und kleiner HartzIV Vertreter ausging, und jedes mal betrogen wurde. Die Person hungert seit vielen Wochen, und wenn Hilfe kommt, wenn dann zu spät.
An Verantwortliche und Interessierte,
Zwei Erfahrungsberichte über angebliches Fördern und Fordern
Die Agenda 2010 wurde mit diesen zwei Slogans publik gemacht, und wer das ernst nahm, der nutzte die Möglichkeiten, mehr aus sich zu machen.
Aktuelles Beispiel:
Ein ALGII Empfänger wollte gerne studieren. Allerdings hielt ihn das Arbeitsamt zu jener Zeit zurück, da es es für wichtiger hielt, kurz nach der Ausbildung erst im erlernten IT Beruf etwas zu finden (bei einer gigantisch hohen Arbeitslosenzahl und geplatzter IT Blase). Also suchte der ALGII Empfänger nach etwas, fand aber außer einem zeitlich begrenzten und schlecht bezahlten Aushilfstätigkeiten nichts.Nachdem nach einem Jahr nichts besseres Ergab, kontaktierte er relativ oft die Arbeitsagentur, um Informationen zu bekommen, , da es auf der Homepage der Arbeitsagentur eine Info über einen Qualifizierungsgutschein“ gab, und wie er sich nun zu verhalten habe. Teilweise kam man ihm da entgegen, teilweise stellte man ihm aber auch bös’ das Bein, indem Versprechungen gemacht wurden, die dann aber nicht gehalten wurden, und sogar ausgezahltes Geld zurückgefordert wurde. Als ob das nicht schlimm genug wäre, strich man ihm dann alles, dass er wochenlang gar keine Unterstützung bekam, obwohl das letzte Wort in Sachen Bavögantrag noch nicht gesprochen wurde (, da Widerspruch zum 1. abgelehnten Bavögbescheid eingelegt wurde).Aufgrund des Umstandes, dass man dem ALGII Empfänger mehrere Wochen vor der Ablehnung des ersten Bavögbescheids das Geld komplett strich, und sich keinerlei andere Stelle angesprochen fühlte, in diesem Fall tätig zu werden (wo normaler weise Eltern aushelfen würden), hatte dieser Mensch nicht einmal das Geld , seinen Kommilitonen persönlich „lebe wohl“ zu wünschen, und sich dann Exmatrikulieren zu lassen. Also war er gezwungen, ohne Geld viele Wochen daherzuschmachten.
Ein Arbeitslosengeld Empfänger fand einen Arbeitsplatz, der aber aufgrund keinerlei Zusagen seitens des Chefs jeder Zeit hätte beendet werden können. Also vereinbarte er mit dem Arbeitsamt, dass man ihm weiterhin Arbeitslosengeld bezahlt, und dieses einfach nach vollendetem Monat dann wieder zurückzahlt. So bekam er am 1. Monat das Gehalt und das Arbeitslosengeld, wobei er das Gehalt angab, und deswegen im 2. Monat das Gehalt bekam, und das Arbeitslosengeld vom ersten Monat mit dem Arbeitslosengeld des 2. Monats verrechnet wurde. Dies hatte zur Folge, dass er also nicht den vollen Betrag Arbeitslosengeld bekam, sondern nur wenige Euro mehr, da der Verdienst immer noch unter der Norm war.Zur Erinnerung:Das Arbeitslosengeld wurde mit dem Arbeitslosengeld des zweiten Monats verrechnen. Ausgezahlt wurde also bis dahin ledig 1 mal das volle Arbeitslosengeld, sowie ein mal einen Bruchteil vom Arbeitslosengeld, da ja durch zusätzlichen Verdienst jenes auf wenige Prozent reduziert wurde.Im 3. Monat war dies ähnlich, im 4. Monat war die Aushilfsstelle dann aber nicht mehr von dieser Person besetzt. Was verlangte dann letztlich die Arbeitslosenagentur von dem Arbeitslosen zurück? 1 mal mehr Arbeitslosengeld, obwohl der zweite Monat wie der Dritte mit dem Arbeitslosengeld des ersten Verrechnet wurde, und letztlich weniger ausgezahlt wurde, wie auf dem Zahlungsbescheid angegeben wurde.Dieser Sachverhalt wurde so dargestellt, sogar Beweise auf dem Girokonto zählten beim Widerspruch nicht wirklich, die Argumentation seitens der Arbeitsagentur beschränkte sich lediglich auf Paragraphen ohne auch nur annähern auf die Umstände des Sachverhalt einzugehen.Also musste der Arbeitslose mehr zahlen, wie er verdiente, und wurde für seinen Aufwand bestraft.
Für die betreffende Person ist HartzIV Terror gegen Arme, da er in mehreren Fällen von den Versprechungen großer und kleiner HartzIV Vertreter ausging, und jedes mal betrogen wurde. Die Person hungert seit vielen Wochen, und wenn Hilfe kommt, wenn dann zu spät.
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