Widerspruch in Sachen Elterngeld - was haltet ihr davon, maximal 300€ zu wenig für Hartz IV Empfänger?
Elterngeld wird Millionären in Höhe von minimal 300€ ausgezahlt. Hilfsbedürftigen aber nur maximal 300€. Das ist so unglaublich, dass man es nicht für möglich hielt!
Deswegen hat HBGS mal einen Widerspruch verfasst:
"Hiermit erkläre ich einen Widerspruch
zum Bescheid der L-Bank und den damit verbundenen Bescheid des
Jobcenters bezüglich des Elterngeldes, und beantrage die
Auszahlung des Mindestbetrages von 300€ plus den anrechnungsfreien
Betrag, der sich aufgrund der Erwerbsarbeit ergibt.
Begründung:
Der Betrag von mindestens 300€ steht
jedem zu, auch Millionären, die aufgrund ihrer
nicht-Hilfsbedürftigkeit diesen Betrag voll und ganz behalten
können.
Leute, die aufgrund äußerer
Einschränkungen, und seien es wirtschaftliche, auf Hilfsgelder
angewiesen sind, bekommen allerdings diese 300€ im Fall
geringererem Einkommens vor der Geburt nur anteilig ausgezahlt, was
einer Diskriminierung Behinderter entspricht, da der Sachverhalt der
Behinderung hier politischer bzw. somit (auch) wirtschaftlicher Natur
gilt.
Es ist vollkommen egal, ob jemand nur
wenig verdienen kann, weil er behindert im Sinne körperlicher oder
geistiger Einschränkungen ist, oder aufgrund Behinderungen im
Arbeitsmarkt, die letztlich immer politisch vorgegeben sind, weniger
verdienen kann.
Vor allem behinderte Menschen, somit
auch am Wirtschaften durch äußere Vorgaben behinderte, dürfen
nicht aufgrund äußerer, oder gar staatlich vorgegebener
Diskriminierungen in ihrer Freiheit gegenüber anderer benachteiligt
werden.
Hier wird auf das Gleichheitsgebot
verwiesen, das vom Grundgesetz gedeckt ist, und über den Regelungen
steht, die Ämter etc. erlassen.
Die von mir vorgeschlagene Regelung
würde einerseits das Dazuverdienen trotz Leistungsanspruch fördern,
gleichzeitig Kindeswohlgefährdungen aufgrund zu geringer Einkünfte
mindern, da vor allem die, die gar nicht arbeiten konnten damit
besser fahren.
Insofern ist dies ein Fall für das
Bundesverfasungsgericht und sollte direkt dort weitergeleitet werden,
da eine Ablehnung des Widerspruchs als sicher gilt.
Da ich davon ausging, dass 300€
sicher sind, mir nicht vorstellen konnte, dass solch eine
Diskriminierung seit Jahren angesagt ist, fordere ich die
entsprechenden Beteiligten umgehend auf, dies rückwirkend für alle
entsprechend nachzuzahlen."
Bald auch auf HBGS.de
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